
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zur Abgabe von Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Lieferung von Daten durch Versand (z.B. auf Datenträgern) bzw. Abruf (z. B. per FTP oder Download) oder über eine interaktive Recherche in Online-Statistikdatenbeständen. Sie gelten für Abonnement- und Einzelaufträge.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (im Folgenden nur Auftragnehmer - AN - genannt) führt entsprechende Aufträge für einen Auftraggeber (im Folgenden nur Auftraggeber - AG - genannt) nur auf der Grundlage dieser AGB durch. Hierbei gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt eines Auftrages/einer Bestellung gültigen AGB des AN. Abweichende oder entgegenstehende AGB des AG bedürfen der schriftlichen Bestätigung des AN.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Bei der Bereitstellung der Daten durch den AN (zum Abruf oder Versand) kommt der Vertrag nach schriftlicher Auftragserteilung durch den AG entweder durch die Auftragsbestätigung des AN oder seines Beauftragten Dienstleisters bzw. die Ausführung des Auftrags zustande.
(2) Bei einer interaktiven Recherche des AG in einem vom AN in seiner Internetpräsentation bereitgestellten Statistikdatenbestand kommt der Vertrag durch das Anklicken des entsprechenden Buttons und die Akzeptierung der online vorliegenden AGB zustande.
(3) Alle Angebote des AN sind freibleibend. Änderungen werden dem AG schriftlich bekannt gegeben. Er erhält das Recht, den geänderten Bedingungen innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die geänderten Bedingungen als anerkannt.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Die Leistungen des AN werden gegen Entgelt gemäß der jeweils gültigen Entgeltregelung des AN oder kostenlos erbracht. Kann der AN aus technischen oder anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen die kostenpflichtigen Leistungen nicht vollständig erbringen, so ändert sich hierdurch das Entgelt nicht, sofern dieser Ausfall nicht wesentlich ist.
(2) Sofern nicht Vorauskasse vereinbart ist, werden die Entgelte durch elektronische Zahlung, oder Nachnahme erhoben oder sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Zahlungsfrist beträgt für Rechnungen 4 Wochen ab Fälligkeit.
(3) Bei Zahlungsverzug des AG werden für jede textliche Mahnung eines fälligen Rechnungsbetrages 3,00 € berechnet.
(4) Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch zugestellt. Sofern der AG eine Postzustellung beauftragt, ist vom ihm das Portoentgelt zu tragen.
(5) Die Zahlung per Elektronischem Lastschriftverfahren (ELV) ist pro Bestellung auf einen Maximalbetrag von 15,50 € begrenzt. Der täglich über ELV abrechenbare Maximalbetrag beträgt 50,00 €.
§ 4 Lieferbedingungen
(1) Die Lieferung der Waren erfolgt entweder durch Abruf beim AN bzw. seinem Dienstleister oder durch Versand an den AG.
(2) Erfüllungsort ist der Dienstsitz des AN.
(3) Wird die Ware auf Wunsch des AG an diesen versandt, so geht mit der Absendung die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den AG über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Fracht-/Übertragungskosten trägt.
(4) Für den Versand wählt der AN einen geeigneten, marktüblichen Übermittlungsdienst. Die Versandkosten für Sendungen innerhalb von Deutschland und in das Ausland werden vom AN getragen. Bei Lieferungen in das Ausland übernimmt der AG die zusätzlich anfallenden Steuern und Zölle.
(5) Der AN ist zu Teillieferungen berechtigt.
(6) Die Mindestlaufzeit der Abonnementaufträge beträgt 12 Kalendermonate. Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Frist gekündigt wird. Die Kündigung ist textlich unter vertrieb@kba.de mitzuteilen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Kostenpflichtiggelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen Eigentum des AN. Über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der AG nicht vor vollständiger Entrichtung der Entgelte (etwa durch Verpfändung, Sicherungsübereignung, Gebrauchsüberlassung) verfügen.
§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem AG steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der AG nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Soweit kostenpflichtige Waren bestellt werden, die weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit des AG zugerechnet werden können, ist dieser als Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu sehen und hat ein Widerrufsrecht. Der AG kann seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der gelieferten Ware widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist an folgende Anschrift zu richten: Kraftfahrt-Bundesamt, Vertrieb, 24932 Flensburg. Durch den rechtzeitigen Widerruf ist der AG nicht mehr an den Vertrag mit dem AN gebunden. Ein schon gezahlter Kaufpreis wird zurückerstattet. Der AG ist zur Rücksendung der Ware verpflichtet. Kann der AG die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, ist er zum Wertersatz verpflichtet. Sofern die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht, trägt der AG die Kosten der Rücksendung bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze von derzeit 40,00 €.
(2) Das Widerrufsrecht gilt nicht für folgende Warengruppen:
- CD-ROMs/Disketten, soweit deren Versiegelung geöffnet oder beschädigt wurde
- Aufträge (Waren/Dienstleistungen), die nach Kundenspezifikation ausgeführt wurden
- elektronisch bereitgestellte digitale Daten (z. B. Bereitstellung über FTP oder nach einer interaktiven Recherche)
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Der AG erhält, soweit nicht in der Ware anders bestimmt, ein einfaches Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) an den bereitgestellten Daten. Er darf sie ausschließlich in seinem internen Bereich, d. h. für eigene Zwecke nutzen. Beschäftigte des AG dürfen die Daten nicht für ihre privaten Zwecke verwenden.
(2) Der AG darf die bereitgestellten Daten umarbeiten (z. B. generalisieren, thematisch erweitern) oder durch einen Subunternehmer umarbeiten lassen und die entstehenden abgeleiteten Ergebnisse in seinem internen Bereich nutzen.
(3) Eine Weitergabe der bereitgestellten Daten oder daraus abgeleiteten Ergebnisse an Dritte oder Subunternehmer ist zulässig, sofern dies ausschließlich den persönlichen, geschäftlichen oder wirtschaftlichen Zwecken des AG dient. Der AG verpflichtet sich in diesem Fall, rechtsverbindlich mit dem Dritten bzw. Subunternehmer zu vereinbaren, dass eine Nutzung in deren eigenem Interesse ausgeschlossen ist und im Übrigen die Bestimmungen dieser AGB wirksam sind. Überdies hat der AG den Dritten bzw. Subunternehmer zu verpflichten, die Daten nach Auftragsabwicklung zu vernichten. Jegliche Weitergabe oder Veröffentlichung, die darüber hinausgeht, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn abgeleitete Ergebnisse zwar unter Verwendung der bereitgestellten Daten hergestellt wurden, diese aber darin nicht mehr enthalten sind bzw. darin nicht mehr in Erscheinung treten (z. B. bei statistischer Auswertung der Daten, Gutachten).
(4) Verwendet der AG die bereitgestellten Daten für Präsentations- oder lnformationszwecke in seinem internen Bereich, so hat er bei jeder Bildschirmpräsentation und auf jeder anderweitigen Darstellung wie folgt auf die Datenquelle hinzuweisen: "Datenquelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg, 2007".
(5) Jegliche weitergehende Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem AN.
§ 9 Gewährleistung
(1) Soweit Waren bestellt werden, die weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit des AG zugerechnet werden können, ist dieser als Verbraucher im Sinne von §13 BGB zu sehen, sodass die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Erhalt der Ware beträgt. In diesem Fall ist der AG jedoch verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und inhaltliche Genauigkeit zu prüfen. Offensichtlich unrichtige, unvollständige oder mangelhafte Sendungen sind dem AN innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Sendung anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Bestellte und richtig ausgeführte Lieferungen werden weder umgetauscht noch zurückgenommen.
(2) Soweit Waren bestellt werden, die einer gewerblichen oder einer selbständigen beruflichen Tätigkeit des AG zugerechnet werden können, ist dieser als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu sehen, sodass die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Erhalt der Ware beträgt. Die Gewährleistungsrechte des AG setzen jedoch voraus, dass dieser seinen nach § 377 Handelsgesetzbuch (HGB) geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der AN lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den AN oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der AN haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seines Online-Systems noch für technische und elektronische Fehler, auf die der AN keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die darauf beruhende verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.
(3) Die Verantwortung für die Sicherheit und Integrität der vom AG verwendeten Internetleitung bzw. des vom AG eingesetzten Providers trägt allein der AG. Der AN übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte Internetleitungen bzw. durch Betriebsstörungen entstehen.
(4) Der AN übernimmt keine Haftung für Schäden des AG oder Dritter, die sich aus der Installation von Programmen oder der Anwendung von Daten ergeben.
§ 11 Vertragsstrafe
Bei pflichtwidriger, nicht vom AN genehmigter Weitergabe der Daten verpflichtet sich der AG zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Rechnungsentgeltes höchstens jedoch 5000 Euro. Bei wiederholt festgestelltem pflichtwidrigen Verhalten kann der AN den AG von weiteren Datenbelieferungen ausschließen.
§ 12 Datenschutz
(1) Die für die Auftragsabwicklung gespeicherten Daten werden nach den Bestimmungen des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geführt.
(2) Der AG stellt durch geeignete Vorkehrungen sicher, dass der unberechtigte Zugriff auf die übermittelten Informationen durch Dritte ausgeschlossen ist. Er verpflichtet sich Passwörter und Zugangskennungen sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt, aufzubewahren sowie sie vor Verlust und Missbrauch zu schützen. Der AG stellt den AN von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
§ 13 Sonstiges
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Dienstsitz des Kraftfahrt-Bundesamtes.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am Nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

